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Was will die Gesellschaft zur Förderung des ZMO e.V.?
Die Gesellschaft zur Förderung des Zentrums Moderner Orient e.V. wurde am 26. Januar 2007 gegründet. Die Idee dazu entstand aus Anlass des zehnjährigen Bestehens dieses Forschungszentrums im Jahre 2006. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Er will das Zentrum Moderner Orient ideell und materiell unterstützen und fördern. Dazu kooperiert er mit Einrichtungen und Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur im In- und Ausland. Mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und Kontakten möchte er die vielfältigen Aktivitäten des ZMO begleiten. Das geschieht durch die gezielte Unterstützung wissenschaftlicher Vorhaben des Zentrums ebenso wie durch die Förderung von Publikationsvorhaben oder durch die Organisation und Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen, Vorträgen und Diskussionsrunden.
Der Vorstand der Gesellschaft zur Förderung des ZMO e.V.
Vorsitzender der Gesellschaft ist Prof. Dr. Dietmar Rothermund- ehemaliger Direktor des Südasieninstituts Heidelberg und vormaliges Mitglied des Beirats des ZMO. Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sind PD Dr. Henner Fürtig, Arabist und Historiker, Mitarbeiter des GIGA Institute of Middle East Studies Hamburg, und Dr. Heike Liebau, Südasienwissenschaftlerin, Mitarbeiterin am Zentrum Moderner Orient. Sie ist gleichzeitig die Schatzmeisterin des Vereins. Zum Vorstand gehören außerdem die Beisitzer Prof. Dr. Ulrike Freitag , Direktorin des ZMO, und Margret Liepach , die von 1996 bis 2005 für die Publikationen des ZMO verantwortlich war.
Kontakt Wenn Sie sich für unseren Verein interessieren und bei seinen Vorhaben mitarbeiten möchten, treten Sie der Gesellschaft zur Förderung des ZMO bei. Tragen auch Sie durch Ihre Mitgliedschaft, Ihre Spende oder ihre aktive ideelle Mitarbeit zur Unterstützung des Zentrums Moderner Orient bei.
Adresse: Kirchweg 33 14129 Berlin
Tel: +49 030 - 80307-0 Fax: +49 030 - 80307-210
Verbindung: S 1 und S 7 Nikolassee, Bus 112 und 211
Beitrittserklärung als Vordruck zum Download 
Satzung
Die im Folgenden benutzte Schreibweise bezeichnet Männer und Frauen gleichermaßen.
§ 1 Name, Sitz
Die Gesellschaft zur Förderung des Zentrums Moderner Orient e.V. soll im Vereinsregister eingetragen werden. Er hat seinen Sitz in 14129 Berlin, Kirchweg 33.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein will das Zentrum Moderner Orient ideell und materiell unterstützen und fördern.
Dazu kooperiert er mit Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur.
Er fördert und unterstützt insbesondere
- wissenschaftliche Vorhaben und kulturelle Veranstaltungen des Zentrums,
- den Austausch des Zentrums mit Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur,
- Publikationen und die Öffentlichkeitsarbeit des Zentrums,
- den wissenschaftlichen Nachwuchs am Zentrum.
Die Förderung kann erfolgen durch
- Beratung,
- Kontaktvermittlung,
- Übernahme von Kosten für Veranstaltungen,
- Gewährung von Stipendien und Reisebeihilfen für junge Wissenschaftler,
- Gewährung von Druckkostenzuschüssen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen für ihre Tätigkeit im Verein.
Der Verein begünstigt keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen.
§ 4 Mitglieder
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins zu fördern und/oder zu unterstützen sowie die Satzung des Vereins anzuerkennen.
Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch einen Beschluß des Vorstandes. Juristische Personen müssen ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten angeben, die die Mitgliedsrechte wahrnehmen.
Die Mitgliedschaft endet durch
Tod,
Löschung der juristischen Person im Register,
Austritt, der zum Ende des laufenden Geschäftsjahres möglich und schriftlich zu erklären ist,
Ausschluss, über den bei Vorliegen wichtiger Gründe der Vorstand zu beschließen hat; gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Beschwerde erhoben werden, über die die Mitgliederversammlung entscheidet.
§ 5 Ehrenmitglieder
Zu Ehrenmitgliedern können hervorragende Förderer ernannt werden.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Die Mittel zur Finanzierung des Vereinszweckes werden durch jährliche Mitgliedsbeiträge, durch einmalige Förderbeiträge sowie durch freiwillige Zuwendungen aufgebracht.
Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberufen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand bzw. auf schriftliches Verlangen von mindestens zwanzig Prozent der Mitglieder einzuberufen.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand, spätestens vier Wochen vor dem Tagungszeitpunkt.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
- die Wahl des Vorstandes und seines Vorsitzenden,
- die Entgegennahme des Jahresberichts der/des Vorsitzenden,
- den Beschluss des Finanzplans für das kommende Geschäftsjahr,
- die Abnahme der Jahresrechnung und den Bericht der Rechnungsprüfer,
- die Erteilung der Entlastung an den Vorstand,
- die Wahl der Rechnungsprüfer,
- die Festlegung der Beitragshöhe,
- die Wahl der Ehrenmitglieder,
- die Änderung der Satzung.
§ 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden,
zwei stellvertretenden Vorsitzenden, wobei ein Stellvertreter zugleich die Funktion des Schatzmeisters übernimmt,
und zwei Beisitzern, wobei einer der Beisitzer ex officio der Direktor des Zentrums Moderner Orient ist.
Die Vorstandsmitglieder werden auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Ein gewähltes Mitglied bleibt bis zum Amtsantritt des Nachfolgers im Amt.
Der Vorsitzende und je ein stellvertretender Vorsitzender sind zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereines befugt (§ 26 BGB) und vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich. Erklärungen, durch die der Verein verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform.
Dem Vorstand obliegt die Vereinsleitung, die Durchführung der Beschlüsse und Verwaltung des Vereinsvermögens.
Der Vorstand tagt öffentlich für Vereinsmitglieder. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes ist binnen vier Wochen nach Zugang des Antrags eine Sitzung anzuberaumen.
§ 10 Rechnungsprüfung
Der Schatzmeister hat jährlich einmal einen schriftlichen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr zu erstatten und einen Finanzplan für das kommende Geschäftsjahr vorzulegen.
Die Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen und nicht Mitglieder des Vereins sein müssen, haben den Jahresabschluss zu prüfen und ihre Feststellungen in einem Bericht niederzulegen, der bis zur nächst folgenden Mitgliederversammlung jedoch spätestens bis zum 31. März des auf das Rechnungsjahr folgenden Jahres fertigzustellen ist. Sie werden auf drei Jahre gewählt.
§ 11 Verfahrensvorschriften und Satzungsänderungen
Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Sie faßt ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse über Satzungsänderungen und Änderungen in der Höhe der Mitgliedsbeiträge bedürfen der Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder. Stimmenübertragung ist möglich durch schriftliche Bevollmächtigung eines anderen Mitgliedes. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag. In dringenden Fällen können Beschlüsse des Vorstandes im schriftlichen Verfahren mit der Mehrheit seiner Mitglieder gefaßt werden.
Über die Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden Protokolle angefertigt. Die Protokolle werden vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei seiner Verhinderung von einem stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes unterzeichnet.
§ 12 Auflösung des Vereins
Der Verein kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit 3/4 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen für wissenschaftliche Zwecke verwendet.
§ 13 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand des Vereins ist Berlin.
§ 15 Schlußbestimmung
Die Satzung wurde am 26. Januar 2007 angenommen.
Satzungsänderungen, die von den Aufsichts-, Gerichts- und/oder Finanzbehörden zur Beseitigung von Eintragungshindernissen des Vereins verlangt werden, können die zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereins Befugten (§ 9 Abs. 4) von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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